Steuersparmodell Haushaltshilfe

Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, maximal 510 Euro im Jahr der Aufwendungen. So kostet ein angemeldeter Minijobber manchmal weniger bzw. nur kaum mehr als einer, der schwarz beschäftigt wird.

Der Gesetzgeber fördert Privathaushalte, die Minijobber angemeldet beschäftigen. Die genannte Summe von 20 %, maximal 510 Euro im Jahr, wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Dagegen mindern Werbungskosten oder Sonderausgaben nur das zu versteuernde Einkommen und wirken sich nur über die jeweilige Progression steuermindernd aus. Die von Privathaushalten an die Minijob-Zentrale abzuführenden Abgaben betragen maximal 14,44 %. Durch die Absetzbarkeit von 20 % der Arbeitgeberaufwendungen kann sich bei der Steuererklärung dadurch sogar ein echtes Plus ergeben.