Teure Notiz auf Bewerbungsunterlage

Wegen einer Randnotiz am Lebenslauf wurde einer abgelehnten Bewerberin um eine Arbeitsstelle eine Entschädigung von € 3.000 zugesprochen.

Die Klägerin hatte sich bei einem lokalen Radiosender um eine Stelle als Buchhalterin beworben. Der Sender schickte die Unterlagen zurück und teilte mit, dass er sich für einen anderen Bewerber entschieden habe. Auf dem zurückgesandten Lebenslauf fand die Klägerin neben der Textzeile „Verheiratet, ein Kind“ den handschriftlich mit Ausrufezeichen angebrachten Vermerk „7 Jahre alt“. Außerdem war die  so entstandene Wortfolge „ ein Kind, 7 Jahre alt!“ auch unterstrichen. Sie forderte vom Sender Schadenersatz wegen Diskriminierung. Der Fall ging bis vor das Landesarbeitsgericht Hamm, wo ihr Anspruch vorläufig positiv beschieden wurde.

Die Urteilsgründe

Die angebrachte Notiz ist zusammen mit der Unterstreichung ein Indiz dafür, dass dieser Gesichtspunkt für die Entscheidung be-deutsam war. Verheiratete Mütter hätten laut Gericht nach wie vor schlechtere Einstellungschancen auf dem Arbeitsmarkt, da Arbeitgeber grundsätzlich davon ausgingen, dass überwiegend Frauen im Krankheitsfall die Betreuung der Kinder übernehmen. Deshalb spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die gekennzeichnete Problematik Motiv für die Ablehnung der Bewerbung der Klägerin war. Diese Indizwirkung konnte die Beklagte im Prozess auch nicht  ausräumen.

Fazit: Das Zurücksenden von Bewerbungsunterlagen mag eine positive Geste sein. Nur sollten Arbeitgeber sich davor hüten, sich mit Vermerken oder anderen Aussagen dem Verdacht einer Diskriminierung auszusetzen.
Dipl. Bauing. (FH) Steffen Friebe (Geschäftsführer der Friebe Bau GmbH): „Bei Andreas Flemming hatte ich von Anfang an ein gutes Gefühl. Die besondere Mischung aus hoher Fachkompetenz, persönlicher Beratung und überdurchschnittlichem Engagement haben mich überzeugt.“