Darlehen für Angehörige erleichtert

Ist ein Vertrag zwischen Angehörigen durch die Erzielung von Einkünften bedingt, sollen bei der steuerrechtlichen Prüfung der Fremdüblichkeit großzügigere Maßstäbe angesetzt werden. So lautet der Tenor eines jüngst ergangenen Urteils des obersten deutschen Steuergerichts.
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Gefährliche Geschäftsadresse

Die Anmeldung einer Geschäftsadresse in der angemieteten Wohnung ist ausreichender Grund für eine Kündigung durch den Vermieter, wenn das ohne Genehmigung geschah.
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Mit dem Porsche Miete bezahlen

Statt Geld für die Miete einiger Räume zu zahlen, räumte eine Selbständige ihrem Ehemann das Nutzungsrecht am Firmen-wagen ein und machte die vereinbarte Miete als Betriebsausgabe geltend. Geht das? Ein Fall, der vor dem Bundesfinanzhof verhandelt wurde, zeigt, unter welchen Voraussetzungen diese Gestaltung funktionieren könnte.
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Neues zur doppelten Haushaltsführung

Kosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort sind nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht beruflich veranlasst, wenn sie zugleich von einem unterhaltsberechtigten Angehörigen mitgenutzt wird.
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Schlechte Arbeit – gutes Zeugnis

Auch bei nicht guter Beurteilung der Arbeitsleistung muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Es muss in erster Linie wahr sein, darf aber keine herabwürdigenden Formulierungen enthalten.
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Steuersparmodell Haushaltshilfe

Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, maximal 510 Euro im Jahr der Aufwendungen. So kostet ein angemeldeter Minijobber manchmal weniger bzw. nur kaum mehr als einer, der schwarz beschäftigt wird.
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Teure Notiz auf Bewerbungsunterlage

Wegen einer Randnotiz am Lebenslauf wurde einer abgelehnten Bewerberin um eine Arbeitsstelle eine Entschädigung von € 3.000 zugesprochen.
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Zur Steueroptimierung bei Ausschüttungen

Ist eine Kapitalgesellschaft in Familien­hand, ist immer interessant, etwaige Gewinnausschüttungen auf diejenigen Gesellschafter zu verlagern, die wenig Steuern zahlen. Bisher war eine von der Beteiligung abweichende Ausschüttung nur möglich, wenn der bevorzugte Gesellschafter besondere Leistungen erbracht hatte. Ein neuer Erlass des Bundesfinanzministeriums bringt hier eine Erleichterung.
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Dr. med. Henriette Ecke (Zahnärztin): „Als Zahnärztin habe ich immer einen Steuerberater gesucht, der das Gesundheitswesen kennt und mir meine steuerliche und betriebswirtschaftliche Situation ohne Fachchinesisch erklären kann. Genau das habe ich bei ihm gefunden.“